Unsere Maßnahmen sind alle nach AZAV zertifiziert und somit ist eine Förderung über den sog. Bildungsgutschein möglich. Voraussetzung: Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder dem für Sie zuständigen Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sein. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern persönlich.
Wir bieten Ihnen einen modularen Aufbau zur Qualifizierung als
Kraftfahrer/in im Güterkraftverkehr/
Kraftfahrer/in im Personenverkehr
mit Wechselbrückentraining
und Ladungssicherung
einschließlich dem Erwerb der dazugehörigen Fahrerlaubnis.
Kurier- und Servicefahrer/in
einschließlich dem Erwerb der Führerscheinklasse B
Gabelstaplerfahrer/in
Je nach Ihrer aktuell vorhandenen Fahrerlaubnis variieren die für Sie geeigneten Ausbildungsbausteine. Beim Training können wir die individuellen Vorkenntnisse und Wünsche der einzelnen Teilnehmer berücksichtigen.
Nach der Fahrerlaubnisprüfung der Klassen C/CE und D/DE folgt die Prüfung vor der IHK für die gewerbliche Güter / Personenbeförderung zur Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vom 01.10.2006). Hierfür ist eine Ausbildung in Vollzeit vorgeschrieben.
Für die berufliche Qualifikation als Kraftfahrer im Personen/Güterverkehr ist eine regelmäßige Fortbildung notwendig. Um die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein zu verlängern benötigen Sie im Verlauf von 5 Jahren 5 Module zu je 7 Stunden.
Diese können in einer Woche am Block oder auch aufgeteilt in Tagesseminaren verteilt auf fünf Jahre absolviert werden. Sinnvollerweise verbindet man das mit der 5-jährigen Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Um die Grundqualifizierung Ihrer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D zu erhalten schreibt die EG regelmäßige Fortbildungen vor.
In den 5 Jahren bis zu der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis benötigen Sie 5 Sequenzen a 7 Stunden Fortbildung. Diese können in einer Woche am Block oder auch aufgeteilt in Tagesseminaren verteilt auf fünf Jahre absolviert werden.
Alle Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D die nach dem 10.09.2008 bzw. der Klasse C1 oder C die nach dem 10.09.2009 rechtskräftig geworden ist benötigen für die gewerbliche Güter– bzw. Personenbeförderung eine Grundqualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz vom 01.10.2006.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierungsmaßnahme wird dieses im Führerschein mit der Kennzahl 95 hinter der entsprechenden Klasse dokumentiert.
Alle Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem entsprechendem Datum rechtskräftig geworden ist, sind für die ersten 5 Jahre bereits qualifiziert, auch wenn noch keine „95“ in dem Führerschein eingedruckt ist. Aber auch sie müssen langsam aktiv werden, da zur nächsten Verlängerung bzw. bei Inhabern unter 50 Jahren nach Ablauf von 5 Jahren die „95“ im Führerschein eingedruckt sein muss.
Über evtl. Übergangsfristen für eine einheitliche Eintragung der „95“ und der Verlängerung der Fahrerlaubnis und alle weiteren Fragen zu der Qualifizierung beraten wir Sie gerne persönlich.