Ausbildung / Theorie


Nach der Anmeldung in der Fahrschule können Sie sofort mit dem theoretischen und praktischen Unterricht beginnen.

Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis ist es allerdings nötig, einen Antrag bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu stellen.


  • Berlin: bei dem Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten, vertreten durch die Bürgerämter


Für jede Klasse sind eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden und praktische Pflichtfahrstunden, die sogenannten Sonderfahrten vorgeschrieben. Aus den Tabellen unter "Klassen / Preise" können Sie entnehmen wieviel und welche Theoriestunden und Sonderfahrten für die jeweiligen Klassen erforderlich sind.


Die praktischen Prüfungen für die Klassen C / C1E / CE und D / D1E / DE bestehen aus 2 Teilen. Zum einem dem "Fahren" zum Anderen bei den Klassen C, C1, D1 und D die Abfahrtskontrollen und bei den Klassen BE, C1E, CE, D1E und DE dem Verbinden und Trennen.


Der praktische Unterricht findet einzeln oder in Gruppen statt. Die Termine dafür werden wir mit Ihnen nach Absprache vereinbaren.


Bevor Sie die Sonderfahrten antreten können, werden Sie von unseren freundlichen Fahrlehren, in Fahrübungen auf die Schwierigkeiten im Straßenverkehr vorbereitet. Die Anzahl der Fahrübungen richtet sich individuell nach der Geschicklichkeit und der Aufnahmefähigkeit der Fahrschüler. Oder bei Erweiterung auf eine andere Klasse, nach deren Vorkenntnisse.


Um Ihnen die Möglichkeit zur Ferien- bzw. Intensivausbildung zu bieten, findet bei uns täglich theoretischer Unterricht statt.


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